wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 18.10.2023
7 Ws 176/23 -

Abstinenzweisung setzt nicht zwingend erfolgreiche Drogentherapie voraus

Fähigkeit zur Abstinenz über längeren Zeitraum während Strafvollzugs ausreichend

Eine Abstinenzweisung setzt nicht zwingend voraus, dass der Betroffene erfolgreich eine Drogentherapie absolviert hat. Es kann vielmehr ausreichen, dass sich der Betroffene während des Strafvollzugs über einen längeren Zeitraum als zur Abstinenz fähig erwies. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Landgericht Gießen im Juli 2023 einem Verurteilten nach Verbüßen seiner Haftstrafe einer strafbewehrte Abstinenzweisung erteilt. Dagegen richtete sich die Beschwerde des Verurteilten. Er verwies darauf, dass er an einer massiven Drogenerkrankung leide, die seit vielen Jahren nicht erfolgreich habe therapiert werden können.

Zulässigkeit der Abstinenzweisung trotz fehlender erfolgreicher Drogentherapie

Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Die Abstinenzweisung gemäß § 68 b Abs. 1 Nr. 10 StGB sei zulässig. Sie sei nicht als unzumutbar anzusehen. Zwar sei bei einer manifest suchtkranken Person, die nicht oder nicht erfolgreich behandelt worden ist, eine Abstinenzweisung in der Regel nicht zumutbar. Doch könne davon eine Ausnahme gemacht werden, wenn sich der Verurteilte während des Strafvollzugs über einen längeren Zeitraum als zur Abstinenz fähig erwiesen hat. Bei Verurteilten, denn es im eng strukturierten und kontrollierten Rahmen des Strafvollzugs gelungen sei, abstinent zu leben, könne es auch dann gerechtfertigt sein, eine Abstinenzweisung zu erteilen, wenn es keineswegs gesichert ist, dass der Verurteilte in Freiheit dauerhaft abstinent wird leben können.

Zulässigkeit der Abstinenzweisung

Davon ausgehend hielt das Oberlandesgericht die Abstinenzweisung für zulässig. Es stellte dabei darauf ab, dass der Verurteilte erfolgreich substituiert wird und nach seine eigenen Angaben keinen Suchtdruck verspüre. Zudem war der Verurteilte um eine therapeutische Aufarbeitung seiner langjährigen Drogensucht bemüht. Das Scheitern einzelner therapeutischer Maßnahmen in der Vergangenheit war nicht auf seine Abhängigkeit zurückzuführen, sondern hatte andere Gründe.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.12.2023
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Gießen, Beschluss vom 10.07.2023
    [Aktenzeichen: 01 StVK 09/23]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Frankfurt-am-Main_7-Ws-17623_Abstinenzweisung-setzt-nicht-zwingend-erfolgreiche-Drogentherapie-voraus~N33522

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 33522 Dokument-Nr. 33522

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.