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Eine Abstinenzweisung setzt nicht zwingend voraus, dass der Betroffene erfolgreich eine Drogentherapie absolviert hat. Es kann vielmehr ausreichen, dass sich der Betroffene während des Strafvollzugs über einen längeren Zeitraum als zur Abstinenz fähig erwies. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Landgericht Gießen im Juli 2023 einem Verurteilten nach Verbüßen seiner Haftstrafe einer strafbewehrte
Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Die
Davon ausgehend hielt das Oberlandesgericht die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.12.2023
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 33522
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