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Die Klägerin wendet sich gegen die Speicherung und das Auslesen sog.
Der Klägerin stehe ein Unterlassungsanspruch zu. Durch das Setzen von
Die Beklagte hafte auch als Täterin für diese
Soweit die Beklagte sich darauf verlasse, dass die jeweiligen Webseiten-Betriebe die erforderliche
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.07.2024
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 34219
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