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Bietet ein Interessent bei einem eBay-Angebot mit dem Hinweis: Preis 1 € tatsächlich 1 € führt dies nicht zu einem wirksamen Kaufvertrag, wenn ersichtlich ein Versehen vorliegt und tatsächlich nicht ein Sofort-Kaufangebot abgegeben werden sollte, sondern eine Versteigerung gewollt war. Dem Interessenten steht dann kein Schadensersatz in Höhe des für ein vergleichbares Fahrzeug aufzubringenden Betrags zu, stellte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) klar.
Im hier vorliegenden Fall bot der Beklagte auf der Internetauktionsplattform
Vor regulärem Auktionsende beendete der Beklagte die Auktion und wies den Kläger darauf hin, dass der Preis von 1,00 € als Start- und nicht als Sofortkaufpreis gemeint gewesen sei. Der Kläger begehrt nunmehr
Der Beklagte habe ein
Jedenfalls hätte der Beklagte hier, einen wirksamen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.07.2020
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 28942
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