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Beteiligt sich ein Ehegatte während der Ehe an dem Erwerb eines Pkw, so steht ihm nach der Scheidung kein Ausgleichsanspruch gemäß § 1568 b Abs. 3 BGB zu, wenn der andere Ehegatte zwar den Pkw behält, dieser aber die restliche Finanzierung allein vornimmt. Der Ausgleichsanspruch zielt nicht auf eine Entschädigung für die finanzielle Beteiligung an einen Pkw-Erwerb. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Durch eine
Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten des Ehemanns und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Der Ehefrau stehe kein Anspruch auf
Der Ausgleichsanspruch diene dazu, so das Oberlandesgericht, demjenigen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.05.2018
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 25901
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