wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 06.06.2023
4 W 13/23 -

Pflicht zur Prüfung der Urheberrechtslage durch Existenzgründer vor Auftragserteilung

Unzulässigkeit der kommerziellen Verwertung fremder Bilder aus dem Internet gehört zum Allgemeinwissen

Die Unzulässigkeit der kommerziellen Verwertung fremder Bilder aus dem Internet gehört zum Allgemeinwissen. Existenzgründer müssen daher die Urheberrechtslage vor einer Auftragserteilung selber prüfen. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Rechtsanwaltsfachangestellte beabsichtigte sich eine berufliche Existenz mit dem Vertrieb von großen mit Bildern einer südkoreanischen Boyband bedruckten Kissenbezügen aufzubauen. Sie beauftragte in diesem Zusammenhang Anfang des Jahres 2022 ein Unternehmen, welches auf das Bedrucken von Textilien spezialisiert war, und leistete eine Anzahlung in Höhe von über 8.000 €. Da die Bilder aus dem Internet herunterlageladen waren, verwies das Unternehmen auf die Klärung der Urheberrechtslage. Die Rechtsanwaltsfachangestellte warf dem Unternehmen nun vor, sie früher auf die Urheberrechtsproblematik habe hinweisen müssen. Sie kündigte den Vertrag und klagte schließlich auf Rückzahlung der Anzahlung. In diesem Zusammenhang beantragte sie Prozesskostenhilfe.

Landgericht wies Prozesskostenhilfeantrag zurück

Das Landgericht Limburg wies den Antrag auf Prozesskostenhilfe wegen mangelnder Erfolgsaussicht der Klage zurück. Dagegen richtete sich die sofortige Beschwerde der Klägerin.

Oberlandesgericht bejaht Anspruch auf Prozesskostenhilfe

Das Oberlandesgericht bejahte einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe, da sich ein Rückzahlungsanspruchsich möglicherweise aus § 684 Satz 2 BGB ergeben könne.

Keine Aufklärungspflicht des Druckunternehmens

Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. führte aber zudem aus, dass das Druckunternehmen keine Aufklärungspflicht bezüglich der Urheberrechtslage der Bilder getroffen habe. Der Umstand, dass man nicht einfach ohne jede Rücksicht auf fremde Urheberrechte Bilder aus dem Internet herunterladen und dann selbst kommerziell verwerten darf, gehöre zum Allgemeinwissen nicht nur von rechtskundigen Personen, sondern auch der breiten Bevölkerung.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.08.2023
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Frankfurt-am-Main_4-W-1323_Pflicht-zur-Pruefung-der-Urheberrechtslage-durch-Existenzgruender-vor-Auftragserteilung~N33165

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 33165 Dokument-Nr. 33165

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.