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Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat Schadensersatzansprüche gegen einen Reitlehrer zurückgewiesen, in dessen Reitunterricht eine Finanzbeamtin vom Pferd gestürzt war und sich dabei erhebliche Verletzungen zugezogen hatte. Das Gericht sah in der Handlungsweise des Reitlehrers keine Verletzung von Sorgfaltspflichten.
Im zugrunde liegenden Streitfall erhielt eine Finanzbeamtin in einer Reithalle in Hessen von dem beklagten
Das Land Hessen, bei dem die Finanzbeamtin beschäftigt ist, nahm den Beklagten aus übergegangenem Recht wegen der angefallenen Arztkosten und des während der Erkrankung der
Das Landgericht wies die Klage nach einer Beweisaufnahme über den Unfallhergang mit der Begründung ab, der
Die hiergegen vom Land Hessen eingelegte Berufung blieb ebenfalls ohne Erfolg. Auch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sah nach einer ergänzenden Befragung eines Sachverständigen keinen Schadenersatzanspruch gegen den
Es fehle jedoch ein zurechenbarer Kausalzusammenhang zwischen der Sorgfaltspflichtverletzung des Beklagten und dem
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.05.2013
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main/ra-online
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Dokument-Nr. 15910
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