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Die Entwicklung einer Anpassungsstörung nach mehreren vorsätzlichen Sachbeschädigungen durch einen in der Nachbarschaft wohnenden Dritten (hier: Feuer im Briefkasten und Mülleimer, Beschädigung zweier Fahrzeuge) kann einen Anspruch auf Schmerzensgeld auslösen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat dem Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 700,00 € sowie eine Nutzungsentschädigung für die Reparaturzeit eines der beschädigten Autos zugesprochen.
Der Kläger nimmt den in seiner Nachbarschaft wohnenden Beklagten auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Anspruch. Der Beklagte hatte im Sommer 2021 im Briefkasten und der Mülltonne des Klägers ein Feuer gelegt, welches ohne Zutun des Klägers erlosch. Einige Wochen später hatte er eine Flasche gegen das klägerische Terrassenfenster geworfen und am selben Tag mittels eines Steines die Windschutzscheibe des Fords und die Fahrerfensterscheibe des Seats des Klägers zerstört. Der Kläger begehrt nach Zahlung von 2.000 € nunmehr noch Ersatz von Reinigungskosten für eines der Fahrzeuge,
Die hiergegen eingelegte Berufung des Klägers hatte teilweise Erfolg. Der Kläger habe Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von 700,00 €. Er habe als Reaktion auf die Übergriffe des Beklagten gemäß den Angaben im psychiatrisch-psychotherapeutischen Gutachten eine
Der Kläger könne wegen der Beschädigung der Fahrzeuge neben dem Ersatz der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.10.2024
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 34459
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