wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 09.08.2007
26 W 37/07 -

Argentinien-Anleihen: Gegen Argentinien kann in Deutschland zwangsvollstreckt werden

OLG erklärt Pfändung argentinischen Staatsvermögens für zulässig

Ein Inhaber von Staatsanleihen der Republik Argentinien, dessen Rückzahlungsansprüche nicht freiwillig erfüllt worden sind, kann u.U. im Inland im Wege der Zwangsvollstreckung erfolgreich gegen die Schuldnerin vorgehen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in mehreren Verfahren entschieden.

Die Gläubiger waren Inhaber von Staatsanleihen der Republik Argentinien, die bei Fälligkeit nicht zurückgezahlt worden waren. Die Republik Argentinien war deshalb in zahlreichen Fällen zur Zahlung der fälligen Anleihen Zug um Zug gegen Aushändigung der jeweiligen Inhaberteilschuldverschreibungen und Zinsscheine verurteilt worden.

Da die Schuldnerin nicht freiwillig leistete, erwirkten die Gläubiger Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, mit denen inländische Forderungen der Schuldnerin gepfändet wurden. Dagegen wandte sich die Republik Argentinien mit einer Vielzahl von Einwendungen, u.a. die jeweiligen Gläubiger hätten ihre Inhaberschuldverschreibungen und Zinsscheine der Schuldnerin nicht in der erforderlichen Art und Weise und nicht am richtigen Ort angeboten.

Diese Einwendung, die dazu hätte führen können, dass eine Rückgabe der Wertpapiere im Inland praktisch unmöglich gewesen wäre, hatte keinen Erfolg. Das Oberlandesgericht bestätigte die ursprünglichen Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse.

Der Senat weist darauf hin, dass sich die Republik Argentinien gegenüber den Pfändungsmaßnahmen nicht auf einen so genannten Staatsnotstand als ein der Vollstreckung entgegenstehendes völkerrechtliches Gewohnheitsrecht berufen könne. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 08.05.2007 - 2 BvM 1/03) gebe keine allgemeine Regel des Völkerrechts, nach der ein Staat gegenüber Privatpersonen berechtigt sei, die Erfüllung fälliger privatrechtlicher Zahlungsansprüche unter Berufung auf Zahlungsunfähigkeit zu verweigern.

Im Übrigen hat es der Senat gebilligt, dass die Inhaberschuldverschreibungen und Zinsscheine der Hauptzahlstelle der Schuldnerin im Inland, einer international ausgerichteten Bank, zur Entgegennahme angeboten worden waren. Da diese die Annahme abgelehnt und die Schuldnerin die Zahlung verweigert habe, seien die Voraussetzungen für die weitere Vollstreckung erfüllt. Bei der von der Schuldnerin für die Abwicklung der Anleihen in Deutschland benannten Hauptzahlstelle handele es sich um einen empfangsberechtigten Vertreter, demgegenüber die Gläubiger die ihnen obliegende Gegenleistung anbieten konnten.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.08.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG Frankfurt am Main vom 10.08.2007

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Frankfurt-am-Main_26-W-3707_Argentinien-Anleihen-Gegen-Argentinien-kann-in-Deutschland-zwangsvollstreckt-werden~N4681

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 4681 Dokument-Nr. 4681

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.