wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 28.10.2011
24 U 134/11 (falsch: 24 U 34/11) -

Auf Ölspur ausrutschender Rennradfahrer haftet beim Verlassen des Radwegs mit

Radwegpflicht besteht auch für Rennradfahrer

Ist ein einwandfreier Radweg neben der Straße vorhanden, so sind Radfahrer dazu verpflichtet, diesen zu nutzen. Bei einem Unfall haftet der Radfahrer schließlich mit, wenn er ohne bestimmten Grund die Straße befahren hat. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt hervor.

Im vorliegenden Fall klagte ein Rennradfahrer auf Schmerzensgeld, nachdem er auf einer Straße durch eine Ölspur zu Fall gekommen war und stürzte.

Radfahrer hatte eine Nutzungspflicht für den Radweg

Das Oberlandesgericht Frankfurt erkannte einen Anspruch auf Ersatz von 50 Prozent des materiellen und immateriellen Schadens des Klägers an. Am Unfallereignis treffe den Kläger ein Mitverschulden, da er verpflichtet gewesen sei, den Fahrradweg neben der Straße zu benutzen. Für den Radfahrer habe für den Radweg eine Nutzungspflicht nach § 2 Abs. 4 Satz 2 StVO bestanden, da dieser durch eine entsprechende Bezeichnung gekennzeichnet gewesen sei und sich zum Unfallzeitpunkt in einwandfreiem Zustand befunden habe. Damit wäre er für den Kläger nicht unbenutzbar gewesen.

Auch Rennräder müssen auf den Radweg

Die Radwegbenutzungspflicht gelte auch für Rennräder (OLG Düsseldorf, NZV 1992, 290). Ein Radfahrer, der dennoch die Straße nutzt, hafte bei einem Unfall mit. Das Mitverschulden sei für den Unfall im vorliegenden Fall auch ursächlich gewesen. Da Radwege ausschließlich für nicht motorisierte Fahrzeuge vorgesehen seien, wäre dort nicht mit einer Öl- oder Bremsflüssigkeitsspur zu rechnen gewesen. Der Kläger wäre demnach nicht zu Fall gekommen, wenn er ordnungsgemäß den Radweg benutzt hätte.

Frakturen, Prellungen und Schürfwunden rechtfertigen ein Schmerzensgeld in Höhe von 4.000 Euro

Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes wurden die erlittenen Verletzungen und Folgeerscheinungen zugrunde gelegt. Der Kläger habe eine Jochbeinfraktur und eine Augenhöhlenbodenfraktur sowie eine Oberkieferfraktur erlitten. Zwei Operationen seien dadurch nötig gewesen. Zusätzlich habe der Mann Prellungen und Schürfwunden erlitten. Ein ärztliches Attest bestätigte, dass er anhaltend an einem Taubheitsgefühl in der linken Gesichtshälfte leide. Unter Berücksichtigung der dem Schmerzensgeld zukommenden Ausgleichsfunktion und dem erheblichen Mitverschulden des Klägers halte das Gericht ein Schmerzensgeld in Höhe von 4.000 Euro demnach für angemessen. Der Beklagte müsse hiervon die Hälfte tragen.

Das Urteil ist in vielen Zeitungen und in der Zeitschrift r+s 2012, 43 mit dem falschen Aktenzeichen "24 U 34/11" veröffentlicht. Richtig ist das Aktenzeichen "24 U 134/11".

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.04.2012
Quelle: ra-online, Oberlandesgericht Frankfurt am Main (vt/st)

Vorinstanz:
  • Landgericht Darmstadt, Urteil vom 15.04.2011
    [Aktenzeichen: 17 O 226/10]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW-RR 2012, 276Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2012, Seite: 276
  • r+s 2012, 43Zeitschrift: recht und schaden (r+s), Jahrgang: 2012, Seite: 43

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Frankfurt-am-Main_24-U-13411-falsch-24-U-3411_Auf-Oelspur-ausrutschender-Rennradfahrer-haftet-beim-Verlassen-des-Radwegs-mit~N12937

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 12937 Dokument-Nr. 12937

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.