wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 18.08.2015
22 U 39/14 -

Stillschweigende Haftungs­beschränkung bei Motorradfahren im Pulk

Schadens­ersatz­anspruch aufgrund von Kollision nur bei Vorliegen grober Fahrlässigkeit

Fahren mehrere Motorradfahrer einvernehmlich in wechselnder Reihenfolge als Gruppe ohne Einhaltung eines Sicherheitsabstands, begründet dies eine stillschweigende Haftungs­beschränkung. Kommt es zu einer Kollision zwischen den Motorradfahrern besteht nur dann ein Schadens­ersatz­anspruch, wenn dem Unfallverursacher eine grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2011 befuhr eine Gruppe von vier Motorradfahrern eine Landstraße. Alle Motorradfahrer waren dicht beieinander und wechselten sich in der Reihenfolge ab. In einer Kurve kollidierte der erste Motorradfahrer mit einem entgegenkommenden Pkw. Der zweite Motorradfahrer musste daraufhin abbremsen, dadurch fuhr der dritte Motorradfahrer hinten auf. Der zweite Motorradfahrer stürzte und verletze sich dabei. Er klagte anschließend mit der Begründung, er habe nicht den erforderlichen Sicherheitsabstand eingehalten, gegen den dritten Motorradfahrer auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld. Das Landgericht Darmstadt wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung des Klägers.

Kein Anspruch auf Schadensersatz

Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Berufung des Klägers zurück. Ihm habe kein Anspruch auf Schadensersatz zugestanden. Denn die Haftung des Beklagten sei wegen eines stillschweigend vereinbarten Haftungsverzichts für Gefährdungshaftung und leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen gewesen.

Motorradfahren im Pulk begründet stillschweigende Haftungsbeschränkung

Die Haftungsbeschränkung sei anzunehmen gewesen, so das Oberlandesgericht, da die Motorradfahrer in einer Gruppe gefahren sind, dabei einvernehmlich den erforderlichen Sicherheitsabstand zu dem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten und je nach Verkehrslage die Reihenfolge geändert haben. Alle Beteiligten der Gruppe sind daher einvernehmlich ein besonderes Risiko eingegangen, um das entsprechende Gruppengefühl zu erreichen. Jedem in der Gruppe hätte die gleiche Situation passieren können wie dem Kläger. Alle haben sie billigend in Kauf genommen, dass entweder sie selbst oder der hinter ihnen fahrende Fahrer bei einer Unfallsituation oder sonstigen Störung nicht ausreichend habe bremsen und es somit zu Schädigungen der anderen Gruppenteilnehmer habe kommen können.

Haftung bei grober Fahrlässigkeit

Der Beklagte habe daher nach Ansicht des Oberlandesgerichts nur unter der Voraussetzung einer groben Fahrlässigkeit gehaftet. Da eine solche zu verneinen gewesen sei, habe kein Schadensersatzanspruch bestanden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.12.2016
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Darmstadt, Urteil vom 16.01.2014
    [Aktenzeichen: 2 O 541/11]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • MDR 2015, 1417Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 2015, Seite: 1417
  • NJW 2015, 3522Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 2015, Seite: 3522
  • NZV 2016, 79Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV), Jahrgang: 2016, Seite: 79

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Frankfurt-am-Main_22-U-3914_Stillschweigende-Haftungsbeschraenkung-bei-Motorradfahren-im-Pulk.news23548.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 23548 Dokument-Nr. 23548

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.