wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 21.01.1987
21 U 164/86 -

Videoaufnahme eines Betrunkenen und Weitergabe der Aufnahmen an Dritte stellt schwerwiegende Persönlich­keits­rechts­verletzung dar

Betroffener hat Anspruch auf Schmerzensgeld

Wird eine Person in stark betrunkenem Zustand gefilmt und wird die Videoaufnahme an Dritte weitergegeben, so rechtfertigt die damit verbundene schwerwiegende Verletzung des allgemeinen Persönlich­keits­rechts ein Schmerzensgeld. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Bauarbeiter betrank sich im Oktober 1983 auf einer Baustelle erheblich. Er war so stark betrunken, dass er mehrfach in Dreck fiel, dabei lachte, Lieder sang und Kraftausdrücke benutzte. Ein Arbeitskollege filmte dies mit einer Videokamera und führte die Aufnahmen weiteren Kollegen vor. Zudem fertigte er auf Wunsch eines Kollegen eine Kopie an. Der Bauarbeiter erhielt aufgrund des Vorfalls eine förmliche Verwarnung seines Arbeitgebers. Er klagte schließlich gegen den Arbeitskollegen, der die Filmaufnahmen angefertigt hatte, auf Zahlung von Schmerzensgeld. Das Landgericht wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung des Klägers.

Vorliegen einer schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzung

Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten des Klägers und hob daher die Entscheidung des Landgerichts auf. Dem Kläger stehe ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu. Denn in der Filmaufnahme des Beklagten und der Weitergabe der Aufnahme an Dritte jeweils ohne Zustimmung des Klägers habe eine schwerwiegende Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gelegen. Der Kläger sei durch die Vorführung des Films vor einer unbekannten Anzahl ihm bekannter und unbekannter Personen ohne jeden anerkennenswerten Beweggrund lächerlich gemacht worden.

Schmerzensgeld von 3.000 DM

Angesichts der Schwere der Persönlichkeitsrechtsverletzung hielt das Oberlandesgericht ein Schmerzensgeld von 3.000 DM für angemessen. Dabei berücksichtigte das Gericht zu Lasten des Klägers, dass sich dieser durch sein Verhalten während der Arbeitszeit auf der Baustelle selbst ins Unrecht gesetzt und damit die Videoaufnahme ausgelöst habe.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.04.2018
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/NJW 1987, 1087/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW 1987, 1087Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 1987, Seite: 1087

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Frankfurt-am-Main_21-U-16486_Videoaufnahme-eines-Betrunkenen-und-Weitergabe-der-Aufnahmen-an-Dritte-stellt-schwerwiegende-Persoenlichkeitsrechtsverletzung-dar~N25810

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 25810 Dokument-Nr. 25810

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.