kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat sich im Rahmen einer Anhörungsrüge erneut mit den gegen den Angeklagten B. erhobenen Tatvorwürfen befasst. Es hat mangels Gehörsverletzung die Anhörungsrüge zurückgewiesen und ausgeführt, dass die gegen den Angeklagten B. erhobenen Tatvorwürfe sowohl den Tatbestand der Steuerhinterziehung als auch den Verbrechenstatbestand des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs erfüllen.
Das OLG hatte mit Beschluss vom 09.03.2021 die Beschwerde des Angeklagten gegen den Haftbefehl des Landgerichts Wiesbaden als unbegründet verworfen . Hiergegen richtet sich die Anhörungsrüge des Angeklagten, mit der er die Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend macht. Das OLG hat diese Rüge als unbegründet zurückgewiesen. Es liege keine Gehörsverletzung vor. Soweit der Angeklagte meine, der Senat habe sich nicht mit einschlägiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) auseinandergesetzt, treffe dies nicht zu. „Der hier gegenständliche Komplex eines von Anfang an angelegten Betrugssystems mit dem alleinigen Ziel, sich eine nur einmal einbehaltene Steuer zweimal auszahlen zu lassen, ist vom BFH gerade nicht bestätigt worden“, führt das OLG aus.
Die rechtliche Bewertung der Tatvorwürfe als gewerbs- und bandenmäßigen
In der Regel stelle sich die
Darüber hinaus gebe es im Steuerstrafrecht kein „Regelbeispiel“ für den Vorwurf einer banden- und gewerbsmäßigen Begehung. Schließlich lägen unterschiedliche Zielrichtungen der Tatbestände vor: Das Unrecht der
Das Verständnis, dass neben einer Strafbarkeit wegen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.06.2021
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Frankfurt-am-Main_2-Ws-13220_Angeklagter-Sachverhalt-im-Zusammenhang-mit-dem-sog-Cum-Ex-Skandal-erfuellt-sowohl-den-Tatbestand-der-Steuerhinterziehung-als-auch-den~N30336
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 30336
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.