wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 07.06.2004
2 W 22/04 -

Mieter hat Anspruch auf 24-stündigen Liftbetrieb

Dem Vermieter eines Hochhauses, in dem auch Büroräume untergebracht sind, ist es nicht gestattet, den Personenaufzug nur noch während der Geschäftszeiten in Betrieb zu nehmen, da die Mieter jederzeit die Möglichkeiten haben müssen, ihre angemieteten Räume zu erreichen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.

Wer Büroräume im 10. Stockwerk eines Hochhauses angemietet hat, kann vom Vermieter verlangen, dass die Fahrstühle rund um die Uhr während sämtlicher Werktage wie auch an Sonn- und Feiertagen in Betrieb sind. Dies hat der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main jetzt in einem Eilverfahren entschieden.

Die Klägerin hatte Gewerberäume im 10. Obergeschoß eines Hochhauses von der Beklagten angemietet. In § 9 des Mietvertrages war vorgesehen, dass der Vermieter den Fahrstuhl außer Betrieb setzen könne, wenn und solange ein Aufzugswärter nicht im Hause anwesend sei.

Nachdem die Klägerin die einzige verbliebene Mieterin in dem Haus war, brachte die Beklagte einen Aushang an, wonach die Benutzung der Aufzüge nur noch während der Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 8 – 19 Uhr) gestattet wurde.

Hiergegen wandte sich die klagende Mieterin im Wege der einstweiligen Verfügung, mit der der Beklagten untersagt werden sollte, die Aufzüge außerhalb der Geschäftszeiten außer Betrieb zu setzen.

Das Oberlandesgericht hielt den Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung für begründet. Die Klausel in § 9 des Mietvertrages sei unwirksam, weil es ansonsten im Belieben des Vermieters stünde, wann der Aufzug in Funktion gesetzt oder stillgelegt wird. Dies, so der Senat, würde aber zu Sinn und Zweck des Mietvertrages in Widerspruch stehen.

Ein Mieter, der Büroräume im 10. Stockwerk anmiete, müsse jederzeit Zugang zu diesen Räumen mittels Fahrstühlen erhalten. Dies gelte sowohl für die Nachtzeiten als auch an Sonn- und Feiertagen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.03.2005
Quelle: ra-online, OLG Frankfurt am Main

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • MDR 2005, 28Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 2005, Seite: 28
  • NJW-RR 2004, 1667Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2004, Seite: 1667
  • NZM 2004, 909Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM), Jahrgang: 2004, Seite: 909
  • ZMR 2004, 818Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR), Jahrgang: 2004, Seite: 818

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Frankfurt-am-Main_2-W-2204_Mieter-hat-Anspruch-auf-24-stuendigen-Liftbetrieb.news1507.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 1507 Dokument-Nr. 1507

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.