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Haben die Eltern für ihr Kind ein Sparkonto eröffnet, besitzt aber ein Elternteil das Sparbuch, steht dem Elternteil die Alleinverfügungsbefugnis über das Guthaben zu und stammt das Guthaben von Einzahlungen des Elternteils, ist das Elternteil forderungsberechtigt. Bucht es daher Guthaben ab, steht dem Kind kein Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung der Vermögenssorge zu. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 1997 hatten die
Das Amtsgericht Biedenkopf bejahte einen Anspruch auf Schadensersatz. Seiner Auffassung nach habe der Vater wegen der eigenmächtigen
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied zu Gunsten des Vaters und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Ein Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 1626 Abs. 1 Satz 2 BGB wegen Verstoßes gegen die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.01.2020
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 28308
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