kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Die illegale Nutzung von vermieteten Räumlichkeiten begründet erst dann einen Mangel, wenn die Behörde die Nutzung des Objekts untersagt oder ein behördliches Einschreiten ernstlich zu erwarten ist. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat die Minderungsansprüche des Mieters eines Anwesens, welches zum Spielhallenbetrieb genutzt worden war und nach Inkrafttreten des neuen hessischen Spielhallengesetzes nicht mehr genehmigt werden kann, zurückgewiesen.
Die Klägerin vermietete 2012 für zehn Jahre Räumlichkeiten in Büdingen „zur Benutzung als Spielothek/Billard-Sammlung/Wettbüro“ an eine Gesellschaft. Der Spielbetrieb war zunächst auf Basis des alten hessischen SpielhallenG genehmigt worden. Den am 1.1.2018 in Kraft getretenen Anforderungen des neuen SpielhalltenG entsprach das Anwesen nicht mehr. Die Räumlichkeiten hielten nicht den gesetzlich geforderten Abstand einer Luftlinie von mindestens 300 m zu den drei umliegenden Schulen ein. Der Antrag der Gesellschaft auf Verlängerung der Spielhallenerlaubnis wurde Mitte 2018 abgelehnt. Die Stadt verwies dabei auf die fehlende gewerbliche Zuverlässigkeit der Betreibergesellschaft. Im Januar 2019 übernahm die hiesige Beklagte als Mieterin den zugleich bis 2032 verlängerten
Die hiergegen eingelegte Berufung hatte vor dem OLG - bei geringer Forderungskorrektur - keinen Erfolg. Die Klägerin könne die Zahlung der offenen Mieten verlangen, führte das OLG aus. Die Miete sei nicht wegen Mangelhaftigkeit der Mietsache gemindert. Allein die Unzulässigkeit des Spielhallenbetriebs nach dem neuen hessischen SpielhallenG führe nicht zu einem Mangel. Eine formell rechtswidrige Nutzung stelle für sich genommen noch keinen
Darüber hinaus wären Gewährleistungsansprüche hier auch ausgeschlossen, da die Beklagte der langfristigen Fortsetzung des Mietvertrages in positiver Kenntnis der fehlenden
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.11.2023
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Frankfurt-am-Main_2-U-523_Keine-Mietminderung-wegen-Unzulaessigkeit-des-Spielhallenbetriebs-nach-Inkrafttreten-des-neuen-hessischen-Spielhallengesetzes~N33444
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 33444
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.