wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 06.11.2019
2 Ss-OWi 942/19 -

Verkehrsüberwachung durch private Dienstleister unzulässig

Bußgeldbescheide rechtswidrig

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einer Grundsatz­entscheidung bestätigt, dass Verkehrs­überwachungen durch private Dienstleister gesetzeswidrig sind und auf einer solchen Grundlage keine Bußgeldbescheide erlassen werden dürfen.

Im zugrunde liegenden Verfahren war gegen den Betroffenen ein Bußgeld wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften festgesetzt worden. Die zugrundeliegende Messung hatte der Zeuge B. vorgenommen. Der Zeuge war Angestellter einer privaten GmbH. Die Gemeinde hatte mit dieser GmbH einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zum Zweck der "Unterstützung bei der Durchführung von Geschwindigkeitsprotokollen, allgemeine Datenverarbeitung und Erstellung von Messberichten" mit jeweiligen Stundenverrechnungssätzen geschlossen.

Das Amtsgericht Gelnhausen hatte den Betroffenen freigesprochen, weil der Bürgermeister der Gemeinde Freigericht als Ortspolizeibehörde im Wege verbotener Arbeitnehmerüberlassung einen privaten Dienstleister mit der hoheitlichen Verkehrsüberwachung beauftragt und für die so ermittelten Verstöße Verwarn- und Bußgelder hat verhängen lassen.

OLG: Von privater Person durchgeführte Geschwindigkeitsmessung hat keine Rechtsgrundlage

Auf die hiergegen von der Staatsanwaltschaft Hanau eingelegte Rechtsbeschwerde führte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main nunmehr grundlegend aus, dass die vorliegend durchgeführte Verkehrsüberwachung durch den gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirk der Gemeinden Freigericht und Hasselroth ist gesetzeswidrig gewesen sei. Die im hoheitlichen Auftrag von einer privaten Person durchgeführte Geschwindigkeitsmessung habe keine Rechtsgrundlage. In der Folge hätte das Regierungspräsidium Kassel keinen Bußgeldbescheid erlassen dürfen. Die Ortspolizeibehörde dürfe die Verkehrsüberwachung nur durch eigene Bedienstete mit entsprechender Qualifikation vornehmen. Der Zeuge B. sei unstreitig kein Bediensteter der Gemeinde. Seine Überlassung im Wege der Arbeitnehmerüberlassung sei rechtswidrig. Das Verfahren könne damit nicht als Grundlage für den Erlass eines Bußgeldbescheids dienen.

Verkehrsüberwachungen unzulässig

In der Folge dieses gesetzwidrigen Handelns seien sämtliche Verkehrsüberwachungen des gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirks der Gemeinden Freigericht und Hasselroth mindestens seit dem 23. März 2017 unzulässig, stellt das Oberlandesgericht fest. Darüber hinaus dürfe dies auch für die Gemeinden Brachttal und Nidderau gelten, da der Zeuge dort ebenfalls unter den genannten Bedingungen tätig gewesen sei, so das Oberlandesgericht.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.11.2019
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main/ra-online (pm/kg)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Frankfurt-am-Main_2-Ss-OWi-94219_Verkehrsueberwachung-durch-private-Dienstleister-unzulaessig.news28077.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 28077 Dokument-Nr. 28077

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.