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Die Behauptung, man habe Facebook-Fans gekauft, kann per einstweilige Verfügung untersagt werden. Denn eine solche Unterstellung verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde gegenüber einer Facebook-Nutzerin, die eine
Das Landgericht Frankfurt a.M. wies den Antrag mit der Begründung zurück, dass die Äußerungen hinsichtlich des Vorwurfs von gekauften
Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten der Antragstellerin und erließ die
Zudem habe es nicht an einem
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.10.2013
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 17081
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