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Der im Erbfall bestehende Anspruch der Kinder auf einen Pflichtteil kann nur unter den Voraussetzungen des § 2333 BGB ausgeschlossen werden. Ein Grund für die Entziehung des Pflichtteils liegt nicht vor, wenn das Kind die Pflege des pflegebedürftigen Elternteils verweigert. Dies geht aus einer Entscheidung das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hervor.
Lesetipp - refrago:
In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob die
Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. schloss sich der Entscheidung des Landgerichts an und bejahte daher den Anspruch der
Davon ausgehend entschied das Oberlandesgericht, dass ein wirksamer
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.03.2014
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 17827
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