wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 25.03.2019
13 U 213/17 -

Artist hat keinen Anspruch auf Entschädigung nach Sturz am "Todesrad"

Mögliche veränderte Stellung der sichernden Betongewichte nicht nachweislich ursächlich für Sturz

Nutzt ein Verein für Akrobatik­vorstellungen von Kindern die Gewichte eines "Todesrads", haftet der Verein für einen anschließenden Sturz des Artisten am "Todesrad" nur, wenn sich die Nutzung der Gewichte auf die Standsicherheit des "Todesrads" ausgewirkt hat. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main und wies damit die Schadens­ersatz­ansprüche eines Artisten zurück, da der zugezogene Sachverständige keine Kausalität feststellen konnte.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist Artist. Er verpflichtete sich, bei einem "Weihnachtszirkus" in Darmstadt an 30 Tagen mit seinem Partner eine "Todesrad- und Hochseilnummer" darzubieten. Das "Todesrad" wurde mit vier 2-Tonnen-Gewichten gesichert, die wiederum durch Nägel im Kopfsteinpflaster fixiert wurden. Für den ordnungsgemäßen Aufbau und die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen des "Todesrads" war der Kläger zuständig.

Gewichte zur Sicherung des Todesrades angeblich bei Kindervorstellung verschoben

Vor einer der Abendveranstaltungen führte der Beklagte, ein gemeinnütziger pädagogischer Verein, eine Nachmittagsvorstellung durch, bei der Kinder eigene Kunststücke zeigen durften. Zur Sicherung der durch die Kinder genutzten Akrobatikgeräte (u.a. Laufseil, chinesische Stange) wurden Gewichte verwendet, mit denen der Kläger sein "Todesrad" sicherte. Während der anschließenden Abendvorstellung stürzte der Kläger aufgrund einer unvorhergesehenen Bewegung des "Todesrads" sechs Meter in die Tiefe und zog sich einen Bruch der rechten Ferse zu. Er verlangt nunmehr von der Beklagten Schadensersatz und Schmerzensgeld im oberen fünfstelligen Bereich. Er behauptet, eines der das "Todesrad" sichernden Gewichte sei während der Kindervorstellung verschoben worden.

Beeinflussung der Standsicherheit des "Todesrads" durch Veränderung der Lage der Gewichte nicht nachweisbar

Das Landgericht Darmstadt wies die Klage ab. Die hiergegen gerichtete Berufung hatte auch vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main keinen Erfolg. Der Kläger habe nicht den Beweis erbracht, dass der Beklagte für seine Verletzungen beim Sturz vom "Todesrad" hafte, so das Oberlandesgericht. Vielmehr lasse sich nach den Angaben des Sachverständigen nicht feststellen, dass die Veränderung der Lage der Gewichte überhaupt die Standsicherheit des "Todesrads" beeinflusst und damit letztlich den Unfall verursacht habe. Ob die Betongewichte während der Kindervorstellung tatsächlich bewegt worden waren, könne damit offenbleiben. Ohne Bedeutung sei auch, ob der Kläger den ordnungsgemäßen Aufbau des "Todesrades" habe nachweisen können. Jedenfalls lasse sich unter Berücksichtigung der Ausführungen des Sachverständigen nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellen, dass die Stellung der Betongewichte für den Sturz ursächlich gewesen sei. Der Sachverständige hatte ausgeführt, dass selbst ein begrenzt verschobenes Gewicht keinen wesentlichen Einfluss auf die Funktionsfähigkeit der Abspannung des "Todesrads" habe.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.04.2019
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main/ra-online (pm/kg)

Vorinstanz:
  • Landgericht Darmstadt, Urteil vom 20.06.2017
    [Aktenzeichen: 13 O 55/13]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Frankfurt-am-Main_13-U-21317_Artist-hat-keinen-Anspruch-auf-Entschaedigung-nach-Sturz-am-Todesrad~N27333

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 27333 Dokument-Nr. 27333

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.