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Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat das Land Hessen verpflichtet, die Veröffentlichung eines Cartoons mit schulbezogenem Inhalt eines deutschlandweit bekannten Cartoonisten auf einer Schulhomepage zu unterlassen.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens nimmt die Verwertungsrechte des Cartoonisten S. wahr. Ein hessischer
Das Landgericht Frankfurt am Main hat das Land zur Schadensersatzzahlung und zum Unterlassen verpflichtet. Das beklagte Land hafte für vergleichbare Urheberrechtsverletzungen seiner
Auf die Berufung des Landes hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die
Das Oberlandegericht hat den Umfang der Unterlassungsverpflichtung jedoch auf Urheberrechtsverstöße beschränkt, für welche im Hinblick auf die erfolgte Veröffentlichung zukünftig eine Wiederholungsgefahr anzunehmen ist. Der explizit schulbezogene Inhalt des Cartoons und die Veröffentlichung auf einer Schulhomepage grenzten dies auf das schulische Umfeld ein. Die Verpflichtung erstrecke sich dagegen nicht auf sämtliche dem beklagten Land unterstehenden Behörden und deren Mitarbeiter.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.05.2017
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main/ra-online
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