wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 07.12.2012
1 Ws 60/12 -

Anklage gegen ehemalige Polizeivizepräsidentin wegen Falschaussage zugelassen

Hinreichende Verdachtsmomente deuten auf Falschaussage der ehemaligen Polizeivizepräsidentin hin

Die Anklage gegen die ehemalige Frankfurter Polizeivizepräsidentin wegen uneidlicher Falschaussage ist – nachdem eine Gesamtschau der vorhandenen Beweismittel auf einen hinreichenden Verdacht einer falschen Zeugenaussage hindeuteten – zuzulassen und die vorausgegangene anderslautende Entscheidung des Landgerichts aufzuheben. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

In dem zugrunde liegenden Streitfall wird der Angeklagten von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, während ihrer Zeit als Vizepräsidentin des Frankfurter Polizeipräsidiums in einem Prozess als Zeugin gegen einen Kriminalhauptkommissar am 15. September 2009 falsch ausgesagt zu haben. Dem Hauptkommissar war vorgeworfen worden, auf einer Dienstreise zu Unrecht Spesen abgerechnet zu haben. Die Angeklagte soll bei ihrer damaligen Zeugenaussage vor dem Amtsgericht bewusst der Wahrheit zuwider ausgesagt haben, sie habe als Vorgesetzte keinem der von den Betrugsvorwürfen betroffenen Beamten eine "Art Kronzeugenregelung" als Entgegenkommen oder Straferleichterung angeboten, um diese zu bewegen, gegen einen anderen Beamten auszusagen. Tatsächlich - so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft - habe die Angeklagte den Hauptkommissar aber im Rahmen eines Vier-Augen-Gesprächs im Juli 2006 aufgefordert, gegen einen anderen Beamten auszusagen. Außerdem habe sie ihm für diesen Fall zugesagt, dass man "über alles reden könne".

LG: Angebliche Falschaussage nicht mehr zu beweisen

Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 29. Februar 2012 den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Eröffnung des Hauptverfahrens gegen die Angeklagte abgelehnt. Zur Begründung hat das Landgericht ausgeführt, die angebliche Falschaussage sei nicht mehr zu beweisen, da die konkrete Vernehmungssituation im Termin vom 15. September 2009 nicht mehr detailliert aufklärbar sei.

OLG: Anklage ist zuzulassen

Gegen den ablehnenden Beschluss des Landgerichts hatte die Staatsanwaltschaft Beschwerde zum zuständigen OLG eingelegt.

Mit Erfolg, wie der zuständige 1. Strafsenat nunmehr im vorliegenden Beschluss ausführte. Die Anklage sei zuzulassen, da nach einer Gesamtschau der vorhandenen Beweismittel der hinreichende Verdacht bestehe, dass die Angeklagte am 15. September 2009 vor dem Amtsgericht vorsätzlich die Unwahrheit gesagt habe.

Angeklagte hat vorsätzlich gehandelt

Als Beweismittel stünden die eigenen Einlassungen der Angeklagten im damaligen Prozess sowie die Beobachtungen mehrerer Zeugen zur Verfügung, insbesondere der damals am Verfahren unmittelbar beteiligten Personen, wie Richter, Staatsanwalt und Protokollkraft. Es seien auch hinreichende Verdachtsmomente dafür vorhanden, dass die Zeugenaussage der Angeklagten nicht der Wahrheit entsprochen und sie vorsätzlich gehandelt habe. Die Rekonstruktion des Ablaufs der damaligen Befragung der Angeklagten möge zwar schwierig sein, sei jedoch entgegen der Auffassung des Landgerichts nicht ausgeschlossen.

LG muss über Anklage verhandeln

Die vorliegende Entscheidung des OLG bedeutet lediglich, dass das Landgericht über die Anklage verhandeln muss. Ob sich die Angeklagte tatsächlich einer uneidlichen Falschaussage schuldig gemacht hat oder nicht, wird sich in dem Hauptverfahren vor dem Landgericht ergeben.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.12.2012
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main/ra-online

Vorinstanz:
  • Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 29.02.2012
    [Aktenzeichen: 5/-27 KLs 41/11 3460 Js 214800/10]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Frankfurt-am-Main_1-Ws-6012_Anklage-gegen-ehemalige-Polizeivizepraesidentin-wegen-Falschaussage-zugelassen~N14865

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 14865 Dokument-Nr. 14865

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.