wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 30.10.2013
1 U 153/12 -

Minderung der Heimkosten: Minderung muss rechtzeitig und ausdrücklich erklärt werden

Fehlendes Kürzungsverlangen schließt Minderungsrecht aus

Werden die Pflegeleistungen aus einem Heimvertrag schlecht erbracht, so besteht grundsätzlich nach § 10 WBVG ein Minderungsrecht. Dies setzt aber voraus, dass das Kürzungsverlangen rechtzeitig und ausdrücklich erklärt wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob einer Heimbewohnerin wegen angeblicher unzureichender Personalausstattung ein Minderungsrecht zustand. Das Landgericht Frankfurt am Main verneinte dies, da eine Schlechterfüllung des Heimvertrags nicht ausreichend darlegt wurde. So sei nicht vorgetragen worden, zu welchen Zeiten welche Pflichten konkret verletzt wurden. Nunmehr musste sich das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit dem Fall beschäftigen.

Fehlendes Kürzungsverlangen schloss Minderungsrecht aus

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Ergänzend führte es aus, dass einem Heimbewohner zwar gemäß § 10 Abs. 1 des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes ein Kürzungsrecht wegen mangelhafter Pflegeleistungen zustehen kann. Da dieses Kürzungsrecht aber nicht wie im Mietrecht automatisch entstehe, müsse das Kürzungsverlangen ausdrücklich und rechtzeitig erklärt werden. Das Kürzungsverlangen könne sowohl schriftlich als auch mündlich erklärt werden und beziehe sich maximal auf die letzten sechs Monate. Mängel vor diesem Zeitraum seien vom Kürzungsrecht ausgeschlossen. So habe der Fall hier gelegen. Zum einen sei das Kürzungsverlangen weder schriftlich noch mündlich erklärt worden. Zum anderen haben die behaupteten Mängel länger als sechs Monate zurückgelegen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.04.2014
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 25.05.2012
    [Aktenzeichen: 2-27 O 398/11]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW-Spezial 2014, 131 (Michael Drasdo)Zeitschrift: NJW-Spezial, Jahrgang: 2014, Seite: 131, Entscheidungsbesprechung von Michael Drasdo

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Frankfurt-am-Main_1-U-15312_Minderung-der-Heimkosten-Minderung-muss-rechtzeitig-und-ausdruecklich-erklaert-werden~N18067

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 18067 Dokument-Nr. 18067

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.