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Die Deutsche Telekom AG ist zur Schadensersatzzahlung in Höhe von rund 41 Millionen Euro verurteilt worden, da sie der telegate AG Telefonie-Teilnehmerdaten zur Auskunftserteilung und Erstellung von Teilnehmerverzeichnissen zu einem überhöhten Entgelt überlassen und die ungerechtfertigt erhaltene Vergütung zudem zinsbringend anlegen hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat einen Schadensersatzanspruch gegen die
Das Landgericht Köln hatte am 31. August 2005 in erster Instanz die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.06.2011
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf/ra-online
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Dokument-Nr. 11772
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