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Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 08.06.2011
VI-U (Kart) 2/11 -

Deutsche Telekom AG wegen überhöhter Vergütungen gegenüber der telegate AG zur Zahlung von 41 Millionen verurteilt

Deutsche Telekom AG behindert als marktbeherrschendes Unternehmen in unbilliger Art und Weise Wettbewerbschancen der telegate AG

Die Deutsche Telekom AG ist zur Schadensersatzzahlung in Höhe von rund 41 Millionen Euro verurteilt worden, da sie der telegate AG Telefonie-Teilnehmerdaten zur Auskunftserteilung und Erstellung von Teilnehmerverzeichnissen zu einem überhöhten Entgelt überlassen und die ungerechtfertigt erhaltene Vergütung zudem zinsbringend anlegen hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat einen Schadensersatzanspruch gegen die Deutsche Telekom AG in Höhe von 34,215 Millionen Euro wegen überhöhter Vergütungen bejaht. Die Deutsche Telekom AG habe als marktbeherrschendes Unternehmen in der Zeit von Oktober 1997 bis zum 22. Januar 2001 die Wettbewerbschancen der telegate AG unbillig behindert, indem es der telegate AG Telefonie-Teilnehmerdaten zur Auskunftserteilung und Erstellung von Teilnehmerverzeichnissen zu einem überhöhten Entgelt überlassen habe. Darüber hinaus seien knapp 7 Millionen Euro zu erstatten, weil die Deutsche Telekom AG die ungerechtfertigt erhaltene Vergütung seit dem 1. Januar 2000 zinsbringend habe anlegen können.

Verfahrensgang

Das Landgericht Köln hatte am 31. August 2005 in erster Instanz die Deutsche Telekom AG zur Zahlung von 35 Millionen Euro verurteilt. Der 2. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hatte zweitinstanzlich am 16. Mai 2007 zunächst eine Rückforderung von 52 Millionen Euro ausgeurteilt. Auf die Revision hatte der Bundesgerichtshof die Sache dann am 13. Oktober 2009 zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht Düsseldorf zurückverwiesen, soweit zum Nachteil der Deutschen Telekom AG entschieden worden war.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.06.2011
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf/ra-online

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