wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 16.12.2009
VI-3 Kart 61/09 (V) -

Bahn-Stromnetz unterliegt der Preiskontrolle durch Bundesnetzagentur

Für Bahnstrom-Fernleitungsnetz gilt Energiewirtschaftsgesetz

Die Deutsche Bahn AG-Tochter, die DB Energie GmbH, muss ihre Preise für die Durchleitung von Fremdstrom durch ihr Bahnstrom-Fernleitungsnetz von der Bundesnetzagentur genehmigen lassen. Dies entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf.

Die DB Energie GmbH betreibt ein rund 7.700 Kilometer langes Bahnstrom-Fernleitungsnetz. Konkurrenten der Deutschen Bahn AG, die den Oberleitungsstrom an der Schiene nutzen wollen, können den Strom entweder im Rahmen einer „Bahnstrom-Vollversorgung“ von der DB Energie GmbH oder von einem Drittunternehmen beziehen. Beziehen sie den Strom von Drittanbietern muss der Fremdstrom durch das Bahnstrom-Fernleitungsnetz der DB Energie GmbH zur Oberleitung an der Schiene „durchgeleitet“ werden. Soll Fremdstrom genutzt werden, kann das Bahnunternehmen oder der Drittanbieter mit der DB Energie GmbH einen Netzzugangsvertrag zur Durchleitung des Fremdstroms schließen.

Netzzugangsentgelte müssen durch Bundesnetzagentur geprüft und genehmigt werden

Bislang wurden die von der DB Energie GmbH verlangten Preise nur darauf überprüft, ob die Entgelte im Einzelfall diskriminierend waren. Am 18. Dezember 2008 hatte die Bundesnetzagentur festgestellt, dass die Netzzugangsentgelte für das Bahnstrom-Fernleitungsnetz nach dem Energiewirtschaftsgesetz zu prüfen und damit der Höhe nach zu genehmigen seien. Hiergegen hatte sich die DB Energie GmbH gewandt und sich darauf berufen, dass auf das Bahnstrom-Fernleitungsnetz nicht das Energiewirtschaftsgesetz anwendbar sei.

OLG bestätigt Genehmigungspflicht für Durchleitungspreise

Das Oberlandesgericht hat nun entschieden, dass auch für das Bahnstrom-Fernleitungsnetz das Energiewirtschaftsgesetz gelte. Die DB Energie GmbH hat daher einen Antrag auf Genehmigung ihrer Durchleitungspreise zu stellen und die Angemessenheit und Höhe ihrer verlangten Entgelte auf einer kostenorientierten Basis genehmigen zu lassen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.12.2009
Quelle: ra-online, OLG Düsseldorf

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Duesseldorf_VI-3-Kart-6109-V_Bahn-Stromnetz-unterliegt-der-Preiskontrolle-durch-Bundesnetzagentur.news8972.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 8972 Dokument-Nr. 8972

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.