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Die Verordnungsregelung zur Befreiung stromintensiver Unternehmen von den Netzkosten ist nichtig. Deshalb sind die aufgrund dieser Verordnung erlassenen Ausführungsbestimmungen der Bundesnetzagentur aufzuheben. Dies entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf.
Das Gericht hat in seiner Urteilsbegründung deutlich gemacht, dass der Senat im Energiewirtschaftsgesetz keine ausreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Befreiung von den Netzentgelten sehe. So erlaube das Energiewirtschaftsgesetz in der derzeit geltenden Fassung nur, durch eine Verordnung die Methode zur Berechnung der Entgelte, das „wie“, festzulegen, nicht aber eine vollständige Befreiung von den Netzentgelten, das „ob“, durch eine Verordnung zu bestimmen. Außerdem sei die vollständige Netzbefreiung für stromintensive
Fünf regionale und überregionale Netzbetreiber hatten die Netzentgeltbefreiung für stromintensive
Die Änderung des § 19 Absatz 2 Stromnetzentgeltverordnung ist seit dem 04.08.2011 in Kraft, wonach stromintensive
Seit der Änderung können sich
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.03.2013
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf/ra-online
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Dokument-Nr. 15396
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