wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 07.06.2022
IV-2 RBs 73/22 -

Kein Anspruch eines Fahrzeugführers auf Tragen eines Niqab

Verhüllungsverbot für Autofahrer gilt auch für Muslima

Das gemäß § 23 Abs. 4 StVO geltende Verhüllungsverbot für Fahrzeugführer gilt auch für eine Muslima. Sie ist daher nicht berechtigt, während der Fahrt einen Niqab zu tragen. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Muslima wurde von einem Amtsgericht in Nordrhein-Westfalen zu einer Geldbuße in Höhe von 66 € verurteilt, weil sie als Führerin eines Pkw einen Niqab trug. Dabei handelt es sich um eine das Gesicht bis auf die Augenpartie verhüllende Vollverschleierung. Gegen die Verurteilung richtete sich die Rechtsbeschwerde der Muslima. Sie fühlte sich in ihrer Religionsfreiheit beeinträchtigt.

Vorsätzlicher Verstoß gegen Gesichtsverhüllungsverbot

Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Die Betroffene habe vorsätzlich gegen das aus § 23 Abs. 4 Satz 1 StVO ergebene Gesichtsverhüllungsverbot verstoßen. Durch das Verbot werde auch niemand an der Ausübung seines Glaubens gehindert. Es liege allenfalls eine mittelbare Beeinträchtigung vor, sollte sich die Betroffene wegen des für sie als verbindlich angesehenen Vollverschleierungsgebots dazu entschließen, auf das Führen von Kraftfahrzeugen zukünftig zu verzichten.

Beeinträchtigung der Religionsfreiheit gerechtfertigt

Nach Ansicht des Oberlandesgericht sei die mittelbare Beeinträchtigung der Religionsfreiheit gerechtfertigt. Das Gesichtsverhüllungsverbot diene in repressiver Hinsicht dem Ziel, die Erkennbarkeit und damit die Feststellbarkeit der Identität von Kraftfahrzeugführern bei automatisierten Verkehrskontrollen zu sichern, um diese bei Verkehrsverstößen heranziehen zu können. Zudem komme dem Verbot eine präventive Schutzfunktion zu. Denn wer damit rechnen muss, identifiziert zu werden, werde sich eher verkehrsgerecht verhalten als derjenige, der unter Verhüllung seines Gesichts unerkannt am Straßenverkehr teilnimmt. Das Verhüllungsverbot diene damit der Sicherheit des Straßenverkehrs und hochrangiger Rechtsgüter anderer Verkehrsteilnehmer.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.08.2022
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Duesseldorf_IV-2-RBs-7322_Kein-Anspruch-eines-Fahrzeugfuehrers-auf-Tragen-eines-Niqab.news32089.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 32089 Dokument-Nr. 32089

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.