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Das gemäß § 23 Abs. 4 StVO geltende Verhüllungsverbot für Fahrzeugführer gilt auch für eine Muslima. Sie ist daher nicht berechtigt, während der Fahrt einen Niqab zu tragen. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Muslima wurde von einem Amtsgericht in Nordrhein-Westfalen zu einer
Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Die Betroffene habe vorsätzlich gegen das aus § 23 Abs. 4 Satz 1 StVO ergebene Gesichtsverhüllungsverbot verstoßen. Durch das Verbot werde auch niemand an der Ausübung seines Glaubens gehindert. Es liege allenfalls eine mittelbare Beeinträchtigung vor, sollte sich die Betroffene wegen des für sie als verbindlich angesehenen Vollverschleierungsgebots dazu entschließen, auf das Führen von Kraftfahrzeugen zukünftig zu verzichten.
Nach Ansicht des Oberlandesgericht sei die mittelbare Beeinträchtigung der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.08.2022
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 32089
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