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Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2022
IV-2 RBs 179/22 -

Fahrverbot im Ordnungs­widrig­keiten­verfahren und Entziehung der Fahrerlaubnis durch Fahr­erlaubnis­behörde stellt keine Doppelbestrafung dar

Entzug der Fahrerlaubnis durch Behörde ist keine Bestrafung

Wird gegen einen Betroffenen in einem Ordnungs­widrig­keiten­verfahren ein Fahrverbot verhängt und entzieht ihm die Fahr­erlaubnis­behörde die Fahrerlaubnis, so stellt dies keine unzulässige Doppelbestrafung dar. Denn der Entzug der Fahrerlaubnis durch die Behörde ist keine Bestrafung. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall verhängte ein Amtsgericht in Nordrhein-Westfalen gegen einen Autofahrer neben einer Geldbuße von 500 € ein einmonatiges Fahrverbot. Hintergrund dessen war, dass der Betroffene fahrlässig unter Einfluss von Cannabis ein Fahrzeug führte. Dagegen richtete sich die Rechtsbeschwerde des Betroffenen. Er führte an, dass ihm bereits verwaltungsrechtlich die Fahrerlaubnis entzogen wurde und das Fahrverbot somit eine unzulässige Doppelbestrafung darstelle.

Kein Vorliegen einer Doppelbestrafung

Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied gegen den Betroffenen. Eine Doppelbestrafung liege nach Ansicht des Gerichts nicht vor. Die Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde wegen der Nichteignung des Betroffenen sei eine präventive Maßnahme der Gefahrenabwehr und diene nicht der Bestrafung eines Verhaltens.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.02.2023
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)

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