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Wer 36x gegen ein Hausverbot verstößt und damit Hausfriedensbruch begeht, kann dafür mit Freiheitsstrafe bestraft werden. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden. Es hob allerdings ein Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf auf, weil es die vom Amtsgericht ausgesprochene Freiheitsstrafe von 9 Monaten als zu hoch empfand.
Lesetipp - refrago:
Das Amtsgericht Düsseldorf hatte einen drogenabhängigen Angeklagten wegen
Das Amtsgericht hatte für jeden
Jedoch sei zu berücksichtigen, dass die Taten in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang gestanden hätten, kein materieller Schaden verursacht worden sei und das Verhalten des Angeklagten eher lästig als schädlich gewesen sei. Es hätte daher keine derart hohe Gesamtfreiheitsstrafe verhängt werden dürfen. Der Strafsenat hat darauf hingewiesen, dass bei einer erneuten Verhandlung zu prüfen ist, ob der Angeklagte nicht möglicherweise in einer Entziehungsanstalt unterzubringen sein wird (§ 64 Strafgesetzbuch).
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.03.2009
Quelle: ra-online (pt)
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Dokument-Nr. 7579
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