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Wer mit dem Unternehmen eine bestimmte Bandbreite vereinbart hat, darf nicht an eine geringere gebunden sein, wenn diese nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Dies entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf.
Ist es Vodafone nur möglich, dem Kunden eine geringere
Der vzbv hatte auch eine „Werbeübermittlungsklausel“ beanstandet. Der Mobilfunkanbieter erlaubte es, dem Kunden Text- oder Bildmitteilungen an sein Telefon zukommen zu lassen. Die Klausel sei nicht ausreichend klar und verständlich, weil sie die Reichweite der Nutzungszwecke nicht darstelle.
Anders als das Landgericht hielt das Oberlandesgericht Düsseldorf eine Klausel für zulässig, nach der „das Vertragsverhältnis zustande kommt, sobald Vodafone dem Kunden diesen Auftrag bestätigt“,. Nach dem Gericht komme in der Verwendung des Wortes „sobald“ keine unangemessen lange Annahmefrist zum Ausdruck und sei daher nicht unangemessen benachteiligend.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.10.2012
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
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Dokument-Nr. 14317
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