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Bilden sich Risse im Gebäude, so spricht nicht zwingend der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass Bauarbeiten auf einem Nachbargrundstück ursächlich dafür sind. Dies gilt dann, wenn das Gebäude sehr alt ist, in einem Bergwerksgebiet liegt und in der Nähe andere Abrissarbeiten stattfinden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ab März 2010 wurde auf einem Grundstück ein altes Sparkassengebäude abgerissen, um es durch ein neues Gebäude zu ersetzen. Die Eigentümerin eines gegenüberliegenden Wohnhauses aus dem Jahr 1910 machte geltend, dass sich durch die Abrissarbeiten und die anschließenden Verdichtungsarbeiten
Das Landgericht Duisburg wies die Schadensersatzklage ab. Denn die Klägerin habe nicht nachweisen können, dass die
Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Berufung der Klägerin zurück. Ihr stehe kein Anspruch auf
Für den Beweis der Ursächlichkeit habe sich die Klägerin nicht auf den Grundsatz des
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.06.2018
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 26063
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