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Soll ein Ehegatte als Alleineigentümer eines Grundstücks eingetragen werden, so steht dem Grundbuchamt nicht zu, den zwischen den Ehegatten bestehenden Güterstand zu ermitteln. Die Eintragung darf nur abgelehnt werden, wenn sichere Kenntnisse darüber vorliegen, dass durch die Eintragung das Grundbuch unrichtig wird. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wollten die Eigentümer mehrerer Grundstücke ein Grundbesitz im Juli 2015 auf eine ihrer beiden Töchter übertragen. Die Tochter lebte in Frankreich mit einem Mann zusammen und hatte einen Doppelnamen. Das Amtsgericht Geldern als
Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied zu Gunsten der Antragstellerin und hob daher die Entscheidung des Grundbuchamtes auf. Es bestehen keine Ermittlungspflichten des Grundbuchamtes im Hinblick auf den zwischen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.01.2019
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 26914
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