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Macht ein Gebrauchtwagenhändler im Rahmen einer Internetanzeige zum Verkauf eines Kfz Angaben zum Kilometerstand, so kann der Käufer nicht nur auf die Richtigkeit der Angaben vertrauen. Vielmehr übernimmt der Händler eine Beschaffenheitsgarantie. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Nach dem Kauf eines VW Lupo über ein
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf habe dem Käufer ein
Der fehlerhafte
Zudem habe der Gebrauchtwagenhändler eine Beschaffenheitsgarantie abgegeben, so die Richter weiter. Es sei zu berücksichtigen gewesen, dass der Verkäufer ein Gebrauchtwagenhändler war. Ein Käufer könne daher erwarten, dass dieser regelmäßig über eine große Erfahrung und Sachkunde verfügt. Daher könne und dürfe ein Kaufinteressent auf die Angaben des Händlers über die Laufleistung des Fahrzeugs vertrauen und davon ausgehen, dass der Händler die Laufleistung zusichern will. Dies gelte insbesondere im Rahmen eines Internetkaufs, da der Käufer in einem solchen Fall nicht die Möglichkeit hat das
Aus Sicht des Oberlandesgerichts bestehe für den Händler durchaus die Möglichkeit eine Garantieübernahme auszuschließen. Dies müsse er gegenüber dem Käufer nur hinreichend deutlich zum Ausdruck bringen. So hätte der Händler zum Beispiel darauf hinweisen können, dass er die Laufleistung nicht überprüft habe. Des Weiteren hätte er zur Klarstellung seine Internetanzeige mit einem Zusatz, wie "laut Angaben des Vorbesitzers" oder "abgelesener Tachostand", versehen können.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.06.2013
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 16039
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