wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 30.10.2014
I-3 U 10/13 -

Annahme eines Blechschadens nur bei oberflächlicher Beschädigung des Fahrzeugs

Kein Blechschaden bei durch Unfall oder Reparatur in Mitleidenschaft gezogene grundlegende Fahrzeugstrukturen

Von einem Blechschaden kann nur dann ausgegangen werden, wenn die Beschädigung eines Fahrzeugs lediglich oberflächlicher Natur ist. Werden dagegen durch einen Unfall oder der anschließenden Reparatur grundlegende Fahrzeugstrukturen in Mitleidenschaft gezogen, so kann nicht mehr von einem Blechschaden ausgegangen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob der Käufer eines gebrauchten Opel Corsa vom Kaufvertrag zurücktreten durfte. Der Käufer behauptete, dass der PKW aufgrund eines Unfallschadens über einen Mangel verfüge. Dem trat der Verkäufer entgegen. Zwar sei es richtig, dass der PKW ein Unfallfahrzeug war. Er habe jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass am PKW ein Blechschaden repariert wurde. Der Käufer ließ dies wiederum nicht gelten. Denn seiner Meinung nach habe es sich bei dem Unfallschaden nicht um einen Blechschaden gehandelt. Nachdem das Landgericht Duisburg dem Käufer Recht gab, legte der Verkäufer Berufung ein.

Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Vorliegens eines Sachmangels

Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Berufung des Verkäufers zurück. Der Käufer habe vom Kaufvertrag gemäß § 437 Nr. 2 BGB zurücktreten dürfen, da der Opel Corsa nicht frei von Sachmängeln gewesen sei. Der Unfallschaden sei nicht als bloßer Blechschaden zu bewerten gewesen.

Vorliegen eines Blechschadens nur bei oberflächlicher Beschädigung

Von einem Blechschaden könne nach Auffassung des Oberlandesgerichts nur dann ausgegangen werden, wenn die Schäden am Fahrzeug an der Oberfläche verbleiben. Werden dagegen durch den Unfall oder die anschließende Reparatur grundlegende Fahrzeugstrukturen in Mitleidenschaft gezogen, könne nicht mehr von einem Blechschaden die Rede sein. So habe der Fall hier gelegen. So sei nach den Ausführungen eines Sachverständigen durch den Unfall die hintere rechte Seitenwand im Bereich unterhalb der Zierleiste zwischen dem Türeinstieg und dem hinteren Radlauf eingedrückt und verformt gewesen. Eine Reparatur dieses Schadens erfordere ein Austausch der Seitenwand. Dies sei mit einem erheblichen Eingriff in die Karosseriestruktur verbunden. Es sei daher nicht von einem bloßen Blechschaden auszugehen gewesen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.01.2015
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Duisburg, Urteil vom 26.03.2013
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • MDR 2014, 1441Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 2014, Seite: 1441
  • NJW-RR 2015, 504Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2015, Seite: 504

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Duesseldorf_I-3-U-1013_Annahme-eines-Blechschadens-nur-bei-oberflaechlicher-Beschaedigung-des-Fahrzeugs~N20424

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 20424 Dokument-Nr. 20424

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.