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Unterschlägt der Untermieter den Mietgegenstand, so haftet der Mieter auf Zahlung von Schadensersatz. Dem Vermieter ist kein Mitverschulden anzulasten, wenn er die Versicherung des hochwertigen Mietgegenstands unterlässt. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2017 mietete ein Mann einen nigelnagelneuen Teleskopradlader an. Der Mann vermietete diesen an eine Firma weiter und lieferte das Fahrzeug absprachegemäß auf einer Baustelle in Duisburg ab. Dort verschwand der Teleskopradlader uns tauchte nicht wieder auf. Nachfolgend stellte sich heraus, dass die Firma des Untermieters nicht existiert. Die Vermieterin klagte nunmehr auf Zahlung von
Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Der Vermieterin stehe ein Anspruch auf
Der Vermieterin sei nach Auffassung des Oberlandesgerichts kein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.10.2022
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (zt/WuM 2022, 529/rb)
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Dokument-Nr. 32226
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