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Macht ein Mieter wegen zu hoher Raumtemperaturen eine Mietminderung geltend, so muss er genaue Angaben zur Innen- und Außentemperatur machen. Denn das Verhältnis von Innen- und Außentemperatur entscheidet über das Vorliegen eines Mangels. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall machten die Mieter von Gewerberäumen im Sommer 2016 eine Mietminderung wegen zu hoher Raumtemperaturen geltend. Sie gaben an, dass die
Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Der Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Gewerberäume bestehe, da die ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs wirksam sei. Ein
Eine Mietminderung wegen überhöhter
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.06.2020
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (zt/GE 2020, 1633/rb)
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Dokument-Nr. 28896
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