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Wenn die Wurzeln eines Baumes in das Regenrohr des Nachbarn eindringen, kann er dieses auf Kosten des Baumbesitzers reparieren lassen. Wenn das Rohr allerdings so verstopft, dass der Keller überflutet wird, bleibt der Nachbar auf diesem Schaden sitzen. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.
Im zugrundeliegenden Fall stritten sich zwei Grundstücksnachbarn. Im Laufe der Jahre waren die
Das Gericht wies den geltend gemachten Schadens- bzw. Aufwendungsersatzanspruch wegen des Wurzeleinwuchses in das Regenabflussrohr weitgehend ab. Es bestehe lediglich ein Anspruch auf 263,61 EUR.
Nach Ansicht der Richter müsse der beklagte Nachbar nur für den Schaden am Abflussrohr aufkommen. Für die weiteren Schäden hafte er jedoch nicht. Er habe schließlich nicht wissen können, dass die Wurzeln des 25-jährigen Baumes in das Rohr eingedrungen seien. Anzeichen dafür, dass vorsorgliche Maßnahmen hätten ergriffen werden müssen, seien nicht ersichtlich gewesen, er habe also den weiteren Schaden nicht verschuldet. Außerdem könnten Wurzeln nur dann in Rohre eindringen, wenn diese selbst zum Beispiel durch kleine Risse schadhaft seien.
Das Gericht sprach den Anspruch auf Zahlung von 263,61 EUR gem. § 812 BGB iVm. § 1004 Abs. 1 BGB zu. Der Beklagte sei nämlich bereichert, so das Gericht, weil der Kläger auf seine Kosten die Beseitigung der Wurzeln des Baumes und die hierdurch ausgehenden Störungen beseitigt habe. Der Beklagte sei ein so genannter Zustandsstörer im Sinne von § 1004 BGB. Es entspreche gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass der durch von einem Nachbargrundstück hinübergewachsene
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.06.2008
Quelle: ra-online
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Dokument-Nr. 6240
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