kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Steht neben dem Verkaufspreis auf einem Produkt ein durchgestrichener, früher verlangter Verkaufspreis, kann dies nicht als irreführende Werbung gewertet werden. Dies entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf.
In dem zugrunde liegenden Streitfall hatte ein Internet-Schuhhändler für Markenschuhe mit „Statt 49,99 Euro nur 19,99 Euro“ geworben. Ein anderer Internethändler hatte hiergegen geltend gemacht, es sei nicht klar, um was für einen Preis es sich bei dem durchgestrichenen Preis handle (früherer Verkaufspreis des Händlers, Preisempfehlung des Herstellers oder Preis eines Mitbewerbers).
Das Landgericht Düsseldorf hatte daraufhin eine Unterlassungsverfügung gegen den Anbieter der Schuhe erlassen und die
Das Oberlandesgericht hat in dem einstweiligen Verfügungsverfahren nun die landgerichtliche Verfügung aufgehoben und eine Irreführung verneint. Nach Auffassung des Gerichts könne ein Durchschnittsverbraucher ohne Weiteres erkennen, dass es sich bei dem durchgestrichenen Preis um den früher von dem Internethändler geforderten Preis handle.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.07.2010
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Duesseldorf_I-20-U-2810_Durchgestrichene-Originalpreise-auf-Preisschildern-stellen-keine-Irrefuehrung-dar~N10021
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 10021
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.