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Der Betreiber eines WLAN-Hotspots muss diesen jedenfalls nach Erhalt einer Abmahnung wegen einer über den Anschluss begangenen Urheberrechtsverletzung durch ein Passwort sichern. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Betreiber privat oder gewerblich tätig ist. Unterlässt er eine Absicherung, kann dies eine Haftung auf Unterlassung nach sich ziehen. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde der Betreiber von fünf öffentlich zugänglichen WLAN-Hotspots durch das Landgericht Düsseldorf im Januar 2016 dazu verurteilt, es zu unterlassen, ein Computerspiel ohne Einwilligung der Rechteinhaberin über den Internetanschluss in Peer-to-Peer-Netzwerken zum Herunterladen bereitzuhalten. Vor der Verurteilung wurde der Betreiber bereits zweimal wegen Urheberrechtsverletzungen über seinen
Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Berufung des Betreibers zurück. Er hafte als
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.11.2017
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)
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