wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 24.03.2015
I-20 U 149/13 -

OLG Düsseldorf erbittet Vorabentscheidung des EuGH zur Zulässigkeit von Apothekenrabatten bei Versand aus dem Ausland

Europäische Kommission befürchtet Behinderung des freien Warenverkehrs durch Preisbindung bei verschreibungs­pflichtigen Arzneimitteln

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur Vereinbarkeit der Preis­bindungs­klauseln im deutschen Arzneimittelgesetz (AMG) mit europäischem Recht vorgelegt.

Dem Vorlagebeschluss liegt ein Rechtsstreit zwischen zwei Vereinen, dem "Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.", Bad Homburg, und dem "Deutsche Parkinson Vereinigung e. V.", Neuss, zugrunde. Letzterer bewirbt gegenüber seinen Mitgliedern ein Bonussystem der niederländischen Versandapotheke DocMorris N.V. Sofern bestimmte rezeptpflichtige Parkinson-Medikamente bei DocMorris in den Niederlanden bestellt und nach Deutschland versandt werden, erhalten Neukunden einen einmaligen Betrag in Höhe von 5,00 Euro und auch bei Folgebestellungen pro Rezept einen Bonus in Höhe von 2,50 Euro. Weiterhin erhalten Kunden einen Bonus in Höhe von 0,5 % des Medikamentenwertes.

Kläger verlangt Untersagung des Rabattsystems

Der Kläger will dem Beklagten mit seinem in erster Instanz erfolgreichen Antrag die Werbung für das Rabattsystem von DocMorris untersagen lassen. Das Rabattsystem verstoße gegen § 78 Abs. 1 AMG.

Rabattverbot gilt gemäß deutschem Arzneimittelgesetz auch für Apotheken mit Sitz im Ausland

Apotheken sind in Deutschland bei der Abgabe rezeptpflichtiger Medikamente aufgrund des AMG an die festgesetzten einheitlichen Abgabepreise gebunden, Rabatte sind unzulässig. Für Apotheken mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der europäischen Union, die verschreibungspflichtige Medikamente im Wege des Versandhandels an Endverbraucher nach Deutschland abgeben, gilt das Rabattverbot gleichermaßen. Diese vormals streitige Frage haben der gemeinsame Senat der obersten Bundesgerichte als auch des Bundesgerichtshofs entsprechend entschieden und die entsprechenden Regelungen im AMG als mit dem Recht der Europäischen Union für vereinbar erklärt. Der Gesetzgeber hat durch die Neufassung des § 78 AMG zwischenzeitlich dieses Rabattverbot auch für ausländische Apotheken ausdrücklich normiert (§ 78 Abs. 1 Satz 4 AMG n. F.: "Die Arzneimittelpreisverordnung... gilt auch für Arzneimittel, die...in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht werden.").

Europäische Kommission leitet aufgrund der Preisbindungsregelungen Vertragsverletzungsverfahren gegen die BRD ein

Die Europäische Kommission hat gegen die Bundesrepublik Deutschland jedoch aufgrund dieser Preisbindungsregelungen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Die Europäische Kommission vertritt die Auffassung, die Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln stelle eine Behinderung des freien Warenverkehrs innerhalb der Europäischen Union im Sinne des Art. 34 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) dar. Die Preisbindungsregelungen seien auch nicht durch Gründe im Sinne des Art. 36 AEUV gerechtfertigt, insbesondere sei diese Vorschrift nicht zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung (hier durch Aufrechterhaltung einer flächendeckenden Präsenz stationärer Apotheken) notwendig.

Im Hinblick auf die Einwände der Kommission hält das Oberlandesgericht eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof für angezeigt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.03.2015
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Duesseldorf_I-20-U-14913_OLG-Duesseldorf-erbittet-Vorabentscheidung-des-EuGH-zur-Zulaessigkeit-von-Apothekenrabatten-bei-Versand-aus-dem-Ausland~N20828

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 20828 Dokument-Nr. 20828

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.