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Ein sechs Jahre altes Kind darf nicht über mehrere Stunden unbeaufsichtigt auf einem Schulhof belassen werden. Vielmehr ist eine regelmäßige Kontrolle erforderlich. Fehlt es daran und kommt es zu einem Schaden, so begründet dies eine Haftung wegen Aufsichtspflichtverletzung. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall fand an einem Tag im November 2011 auf einem Schulgelände eine Mitgliederversammlung statt. Während der mehrstündigen Versammlung wurden die
Das Landgericht Wuppertal wies die Klage auf Zahlung von Schadenersatz ab. Ein Anspruch nach § 832 BGB habe nicht bestanden, da dem Vater des sechsjährigen Kindes keine
Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied zu Gunsten der Fahrzeugbesitzerin und hob daher die erstinstanzliche Entscheidung auf. Ihr habe ein Anspruch auf Schadenersatz zugestanden. Der Vater des sechsjährigen Kindes habe seine Aufsichtspflicht verletzt, indem er sein Sohn über mehrere Stunden auf dem
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.01.2015
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 20447
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