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Ein Online-Versandhändler kann in seinen AGBs regeln, dass die Ware nach einem erklärten Widerruf zwingend abgeholt wird. Der dadurch bedingte Ausschluss der Rücksendung durch den Verbraucher, ist nicht als wettbewerbswidrig anzusehen. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Internetversandhändler regelte in seinen AGB, dass nach einem erklärten
Das Landgericht Düsseldorf gab der Unterlassungsklage des Vereins statt. Nach Ansicht des Gerichts sei die Klausel
Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied zu Gunsten des Internetversandhändlers und hob daher die erstinstanzliche Entscheidung auf. Dem Verein habe kein Unterlassungsanspruch zugestanden, da die betreffende Klausel des Internetversandhändlers nicht
Zwar entspreche eine zwingende
Ferner habe nach Auffassung des Oberlandesgerichts in der Pflicht zur Benutzung der Versandtasche keine
Darüber hinaus habe die verbindlichen Regelungen zum Zeitfenster für die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.08.2015
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 21497
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