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Wer die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h um 70 km/h überschreitet, trägt eine Mithaftung von 30 % an einem spurwechselbedingten Verkehrsunfall. Bei der Überschreitung der Richtgeschwindigkeit besteht die Gefahr, dass andere Verkehrsteilnehmer die Geschwindigkeit unterschätzen und es dadurch zu Unfällen kommt. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es an einem Nachmittag im Februar 2012 aufgrund eines unvorsichtigen Spurwechsels einer Autofahrerin zu einem Verkehrsunfall auf einer
Das Landgericht Mönchengladbach gab der Schadensersatzklage zwar statt, aber nur zu 30 %. Denn seiner Auffassung nach habe die Autofahrerin aufgrund des verkehrswidrigen Spurwechsels den Unfall ganz überwiegend allein verschuldet. Dem Beklagten sei dagegen nur die Erhöhung des Unfallrisikos vorzuwerfen, da er die
Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt die Entscheidung des Landgerichts. Der Beklagte hafte nur zu 30 % für die Unfallfolgen. Der Autofahrerin sei ein Verstoß gegen § 7 Abs. 5 StVO und § 5 Abs. 4 StVO vorzuwerfen. Sie habe im nachmittäglichen Verkehr auf einer zweispurigen
Jedoch sei nach Ansicht des Oberlandesgerichts bei der Abwägung der Verursachungsbeiträge die deutlich über der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.11.2018
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 26754
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