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Es muss damit gerechnet werden, dass eine Staulücke an einer Straßeneinmündung durch den Querverkehr genutzt wird. Der Überholer des Staus muss daher seine Geschwindigkeit vor der Lücke derart reduzieren, dass er jederzeit sofort anhalten kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2013 kam es an einer Straßeneinmündung zu einem
Das Landgericht Wuppertal gab der Schadensersatzklage statt, lastete dem Kläger ab ein
Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Berufung des Klägers zurück. Ihm sei ein
Die Beklagte hafte jedoch zu 75 % für den
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.11.2018
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 26700
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