wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 01.10.2001
9 U 265/00 -

Zur Haftung des Verkäufers einer Eigentumswohnung für die Richtigkeit eines von ihm eingeholten Wertgutachtens

Ein falsches Wertgutachten berechtigt einen irregeleiteten Wohnungskäufer nicht zur Rückabwicklung des Kaufvertrages. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.

Der Kläger erwarb von den Beklagten im Juli 1996 eine Eigentumswohnung nebst Stellplatz zum Preise 422.000,-- DM. Die Verkäufer hatten zuvor über die Wohnung ein Wertgutachten erstellen und dem Kläger aushändigen lassen, das deren Sachwert auf 400.000,--DM veranschlagte. Mitte 1997 mußte der Kläger die Eigentumswohnung veräußern. Ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger kam zu dem Schluss, dass der Verkehrswert der Wohnung nur 290.000,--DM betrage. Darauf nahm der Kläger die Verkäufer auf Rückabwicklung des Kaufvertrages in Anspruch. Diesem Anspruch gab das Landgericht statt, nachdem ein weiteres von ihm in Auftrag gegebenes Gutachten den Wert des Objekt nur auf 195.000,--DM festsetzte.

Auf die Berufung der Beklagten hat der 9. Zivilsenat dieses Urteil aufgehoben und die Klage abgewiesen. Seiner Entscheidung nach haben die Beklagten nicht für die Wertangabe in dem von ihnen eingeholten Privatgutachten einzustehen. Grundsätzlich sei ein Verkäufer nicht verpflichtet, den Käufer über den Wert der Kaufsache aufzuklären. Allerdings müßten seine Angaben, wenn er ungefragt Informationen erteile, zutreffend sein.

Nach Auffassung des Senats kann man das Verhalten eines Verkäufers, der dem Käufer ein Privatgutachten über den Verkehrswert des Kaufobjekts übergibt, aber nicht so verstehen, als wolle der Verkäufer damit den Verkehrswert des Kaufobjekts objektiv zutreffend angeben. Vielmehr stelle sich dies – auch und gerade aus Sicht des Käufers - so dar, dass der Verkäufer auf diese Weise den Käufer lediglich darüber unterrichte, dass ein Privatgutachten vorliege, welches den Verkehrswert des Kaufobjekts auf einen bestimmten Betrag festgestellt habe. Denn kein Käufer könne und würde tatsächlich erwarten, dass der Verkäufer selbst für die Richtigkeit eines von ihm eingeholten Privatgutachten einzustehen beabsichtige. Etwas anderes könne nur dann gelten, wenn der Verkäufer ein von ihm in Auftrag gegebenes Privatgutachten zum Verkehrswert vorlege, obwohl er selbst erkannt habe, dass dieses Gutachten falsch sei. Das aber hatte der Kläger im vorliegenden Falle nicht geltend gemacht.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin
Quelle: ra-online Redaktion, Pressemitteilung des OLG Düsseldorf vom 21.03.2002

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Duesseldorf_9-U-26500_Zur-Haftung-des-Verkaeufers-einer-Eigentumswohnung-fuer-die-Richtigkeit-eines-von-ihm-eingeholten-Wertgutachtens.news1598.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 1598 Dokument-Nr. 1598

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.