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Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 10.01.1990
5 Ss (OWI) 476/89 - (OWI) 198/99 -

Lauter Papagei in der Wohnung: Wohnungsinhaber muss dafür sorgen, dass sein Papagei keinen übermäßigen Lärm macht

Tierhalter begeht Ordnungswidrigkeit, wenn er nichts gegen übermäßigen Lärm seines Papageis unternimmt

Papageien sind hochsoziale Tiere, die der Zuwendung durch den Menschen bedürfen. Kommt es bei fehlender Zuwendung zu vermehrter Lautäußerung, so muss der Tierhalter geeignete Maßnahmen zur Abstellung der verursachten Störung treffen. Dies entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf.

Das zuständige Amtsgericht hatte gegen die Halterin eines Graupapageis eine Geldbuße von 100 DM wegen Zuwiderhandlung gegen § 12 LImSchG (nordrheinwestfälisches Landesimmissionsschutzgesetz) festgesetzt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte diese Entscheidung. Die betroffene Tierhalterin wohnte in einem Vierfamilienhaus in einer reinen Wohngegend. Sie war tagsüber häufig abwesend, um ihr Enkelkind zu betreuen. Während dieser Zeit blieb der Graupapagei allein in der Wohnung zurück.

Graupapagei gab stundenlang schrille Pfiffe von sich, wenn er allein war

In dieser Zeit gab er schrille Pfiffe von sich, die teilweise über einen Zeitraum von zwei Stunden mit kurzen Unterbrechungen andauerten. Dieses Pfeifen war in der Wohnung einer Nachbarin hörbar und führte bei dieser wiederholt zu Kopfschmerzen. Das Ordnungsamt warf der Papageienhalterin daraufhin vor, dass sie es nicht verhindert habe, dass Ruhe und Nachtruhe der Nachbarin durch das schrille Pfeifen ihres Graupapageis erheblich gestört worden seien.

Lautstärke der Papageien steigt mit ihrem Lebensalter

Das Gericht führte aus, dass das Pfeifen des Papageis die ortsübliche Lärmbeeinträchtigung (Vierfamilienhaus in reiner Wohngegend) erheblich überstiegen habe. Der 19-jährige Papagei habe "in der Blüte seiner Jahre" gestanden. Papageien können 30 bis 50 Jahre alt werden. Je älter Graupapageien werden, desto stärker werden ihre Laute. Da diese Tiere hochsozial seien und daher Zuwendung durch den Menschen benötigten, würde es bei fehlender Zuwendung zu vermehrter Lautäußerung kommen.

Einsame Papageien geben laute Kontaktschreie von sich

Diese Lautäußerung sei rhythmischer Natur und dauere über längere Perioden an. Papageien, die öfters allein seien, würden laute Kontaktschreie und Rufe von sich geben. Die Lautregelung selbst sei differenziert und könne in ihrer Lautstärke über 100 Dezibel gehen. Entscheidend für das menschliche Empfinden sei dabei weniger die Lautstärke als die sehr obertonreiche Frequenz, die sich für das menschliche Gehör als schmerzend auswirken könne.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.03.2011
Quelle: ra-online, Oberlandesgericht Düsseldorf (vt/we)

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Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW 1990, 1677Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 1990, Seite: 1677
  • WuM 1990, 122Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 1990, Seite: 122

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