wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 18.03.1996
5 Ss 383/95 -

Keine versuchte Nötigung aufgrund als Belästigung empfundenen langandauernden Hupens

Körperlich wirkender Zwang kann Gewaltanwendung im Sinne des § 240 Abs. 1 StGB darstellen

Will ein Autofahrer einen anderen Verkehrsteilnehmer durch ein langanhaltendes Hupen zur Weiterfahrt bewegen, so kann dies eine nach § 240 Abs. 1 StGB strafbare Nötigung darstellen, wenn dadurch auf den Verkehrsteilnehmer einen unwiderstehlichen, körperlicher Einwirkung vergleichbarer Zwang ausgeübt und er dadurch gefährdet wird. Empfindet der Verkehrsteilnehmer das Hupen dagegen nur als Belästigung, liegt kein der körperlichen Zwangseinwirkung vergleichbarer Grad an psychischer Beeinflussung vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 1994 wollte ein Autofahrer an einer Kreuzung nach links abbiegen. Vor ihm stand jedoch ein anderer PKW. Die Führerin dieses Fahrzeugs hielt an, weil sie einer Radfahrerin das Überqueren der Straße ermöglichen wollte. Dem Autofahrer dauerte dies aber zu lang. Er fing daher an mehrmals lang und mit kurzen Unterbrechungen zu hupen. Die Autofahrerin ließ sich dadurch aber nicht beeinflussen und fuhr erst wieder an als die Radfahrerin aufgrund des langandauernden Hupens verunsichert wurde und sich entschied, die Straße nicht mehr zu überqueren. Gegen den Autofahrer wurde aufgrund seines Verhaltens Anklage wegen versuchter Nötigung erhoben.

Keine Strafbarkeit wegen versuchter Nötigung

Das Oberlandesgericht Düsseldorf sah in dem Verhalten des Autofahrers keine Strafbarkeit wegen versuchter Nötigung. Zwar könne das aktive Herbeiführen einer Gefahrenlage im Straßenverkehr, welches auf den Genötigten einen unwiderstehlichen, körperlicher Einwirkung vergleichbarer Zwang ausübt, eine Gewaltanwendung gemäß § 240 Abs. 1 StGB darstellen. Dazu zähle etwa das andauernde besonders dichte und bedrängende Auffahren unter Betätigung von Hupe und Lichtzeichen. Empfindet der Genötigte das Hupen dagegen nur als Belästigung, liege kein der körperlichen Zwangseinwirkung vergleichbarer Grad an psychischer Beeinflussung vor. Dies gelte selbst dann, wenn es dadurch zu einer Nervosität oder Fahrunsicherheit kommt.

Hupen stellte bloße Belästigung dar

Ausgehend von den oben geschilderten Grundsätzen erkannte das Oberlandesgericht in dem Hupen keine körperliche Gewaltanwendung in Form einer psychischen Zwangseinwirkung. Denn das Hupen sei von der Autofahrerin als eine bloße Belästigung empfunden worden.

der Leitsatz

Will ein Autofahrer einen anderen Verkehrsteilnehmer durch ein langanhaltendes Hupen zur Weiterfahrt bewegen, so kann dies eine nach § 240 Abs. 1 StGB strafbare Nötigung darstellen, wenn dadurch auf den Verkehrsteilnehmer einen unwiderstehlichen, körperlicher Einwirkung vergleichbarer Zwang ausgeübt und er dadurch gefährdet wird. Empfindet der Verkehrsteilnehmer das Hupen dagegen nur als Belästigung, liegt kein der körperlichen Zwangseinwirkung vergleichbarer Grad an psychischer Beeinflussung vor (rao).

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.12.2014
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (zt/NJW 1996, 2245/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW 1996, 2245Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 1996, Seite: 2245
  • NZV 1996, 288Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV), Jahrgang: 1996, Seite: 288

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Duesseldorf_5-Ss-38395_Keine-versuchte-Noetigung-aufgrund-als-Belaestigung-empfundenen-langandauernden-Hupens~N19319

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 19319 Dokument-Nr. 19319

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.