kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Eine Mutter, die mit ihrem quengelnden Kind zu Weihnachten nur kurz den neuen Puppenwagen draußen ausprobieren will und dabei vergisst, die Adventskerzen auszublasen, handelt nicht grob fahrlässig. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall schlug sich am 1. Weihnachtstag des Jahres 1995 eine Mutter mit ihrem quengelndem Kind herum. Das Kind hatte einen
Die
Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte die Versicherung über die bereits gezahlten 25.000,- DM hinaus, den Schaden zu regulieren.
Es könne offenbleiben, so das Gericht, ob der Wohnungsbrand darauf zurückgehe, dass die Adventskerzen nicht gelöscht worden waren, oder ob ein technischer Defekt zu dem Feuer geführt habe.
Gehe man davon aus, dass das
Es lasse sich jedoch nicht feststellen, dass die Klägerin subjektiv der Vorwurf treffe, sich unverzeihlich verhalten zu haben. Grobe Fahrlässigkeit setze nämlich nicht nur einen objektiv besonders schwerwiegenden Verstoß gegen die verkehrserforderliche Sorgfalt voraus, sondern darüber hinaus ein in subjektiver Hinsicht gegenüber einfacher Fahrlässigkeit gesteigertes Verschulden, welches als schlechthin unentschuldbar anzusehen ist. Es sei die Angelegenheit des beklagten Versicherers, naheliegende Möglichkeiten, die das Verhalten in milderem Licht erscheinen lassen, zu widerlegen. Dies sei hier nicht gelungen.
Man könne nämlich Verständnis dafür aufbringen, dass die Klägerin an die brennenden
Das Bewusstsein einer aktuellen Gefährdung durch das
Unter, den hier gegebenen Umständen sei es zwar als schuldhaft, aber eben nicht als unverzeihlich zu qualifizieren, einen solchen Hergang nicht von vornherein ins Auge gefasst zu haben.
Hinweis: Das Urteil ist aus dem Jahr 1998. Die Veröffentlichung dieses Urteils erfolgt im Rahmen der Reihe "Urteile zum Advent".
Die Versicherungsnehmerin, die Weihnachten mit ihrem quengelnden Kind den neuen Puppenwagen kurz vor der Haustür ausprobiert und dabei nicht an das Adventsgesteck mit brennenden, erst zu einem Viertel herabgebrannten dicken Kerzen denkt, die ihr im Hause bleibender Ehemann nicht direkt im Blick hat, trifft wegen des während ihrer kurzen Abwesenheit ausgebrochenen Brandes nicht der Vorwurf eines auch subjektiv grob fahrlässigen Verhaltens, so dass der Hausratversicherer nicht leistungsfrei ist.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.12.2009
Quelle: ra-online, Oberlandesgericht Düsseldorf
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Duesseldorf_4-U-4997_Wohnungsbrand-durch-Adventskerzen-Mutter-probiert-mit-quengelndem-Kind-mal-eben-den-neuen-Puppenwagen-aus-Gericht-zeigt-Verstaendnis~N8921
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 8921
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.