wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 28.10.2008
4 U 12/0 -

Brandschaden am Pkw wegen Falschbetankung – Teilkasko muss zahlen

Schaden nicht grob fahrlässig herbeigeführt

Wenn ein Autofahrer aus Versehen Benzin statt Diesel tankt und der Wagen dadurch in Brand gerät, muss die Teilkaskoversicherung zahlen. Das entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf.

Ein Autofahrer hatte einen Totalschaden an seinem Auto, weil er aus Versehen Benzin statt Diesel getankt hatte. Er konnte seine Fahrt zunächst fortsetzen, merkte dann aber, dass der Motor unrund lief. Aus diesem Grund fuhr er die nächste Tankstelle an. Dort angekommen, stellte er eine starke Rauchentwicklung fest. Kurze Zeit später schlugen Flammen aus dem Kühlergrill. Verursacht hatte den Brand eine Überhitzung des Katalysators.

Betriebsschaden durch Falschbetankung

Für den Totalschaden verlangte der Mann Ersatz von seiner Versicherung. Diese verweigerte ihm jedoch die Zahlung mit der Begründung, es handele sich um einen so genannten Betriebsschaden durch Falschbetankung. Dieser sei nach den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen.

Beschädigung oder Zerstörung des Fahrzeugs durch Brand über Teilkasko abgedeckt

In der Tat handele es sich um einen Bedienungsfehler, so die Richter. Das bedeute aber nicht gleichzeitig, dass damit auch der Versicherungsschutz für einen Schaden entfalle, der in der Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) ausdrücklich versichert sei – nämlich die Beschädigung oder Zerstörung des Fahrzeugs durch Brand. Hinzu komme, dass es sich in diesem Fall nicht um ein grob fahrlässiges Verhalten des Versicherungsnehmers gehandelt habe. Dafür, dass es ein Versehen gewesen sei, spreche die Tatsache, dass zum Zeitpunkt des Vorfalls ein neuer Diesel-Kraftstoff auf den Markt gekommen sei, der an der betreffenden Tankstelle noch nicht in herkömmlicher Weise farblich deutlich gekennzeichnet gewesen sei. Dass der Fahrer zur falschen Zapfpistole gegriffen und aus Versehen Benzin getankt habe, sei ihm erst beim Blick auf die Tankquittung klar geworden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.10.2009
Quelle: ra-online, Verkehrsanwälte

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Duesseldorf_4-U-120_Brandschaden-am-Pkw-wegen-Falschbetankung-Teilkasko-muss-zahlen.news8522.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 8522 Dokument-Nr. 8522

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.