wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 22.05.1996
3 Wx 88/96 -

Regelmäßiges Abstellen von Müll im Hausflur ist verboten

Hausflur ist Gemeinschaftsfläche

Der Hausflur ist eine Gemeinschaftsfläche, die die Hausbewohner nur begrenzt für eigene Zwecke nutzen dürfen. Daher müssen Mülltüten in der Wohnung aufbewahrt werden. Dies hat das Oberlandegericht Düsseldorf entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall stellte der Miteigentümer einer Wohnanlage regelmäßig einen gefüllten Müllbeutel und gelegentlich auch andere Abfälle vor die Haustür in den gemeinsamen Eingangsbereich. Da er im Erdgeschoss wohnte, mussten alle Nachbarn an dem Müll vorbei. Der Müll war für Menschen, die das Haus betraten oder verließen nicht zu übersehen. Nachdem der Miteigentümer sich weigerte, den Müll nicht mehr vor der Haustür abzustellen, klagte die Eigentümergemeinschaft vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf.

Das Gericht entschied, dass der Müll nicht mehr im Eingangsbereich abgestellt werden dürfe.

Der Eingangsbereich sei eindeutig dem Gemeinschaftseigentum zuzuordnen. Jeder, der davon Gebrauch mache, müsse sich maßvoll verhalten. Regelmäßiges und notorisches Abstellen von Müll sei nicht erlaubt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.11.2007
Quelle: ra-online

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJWE-MietR 1996, 250Zeitschrift: NJW-Entscheidungsdienst Miet- und Wohnungsrecht (NJWE-MietR), Jahrgang: 1996, Seite: 250
  • WuM 1996, 436Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 1996, Seite: 436
  • ZMR 1996, 446Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR), Jahrgang: 1996, Seite: 446

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Duesseldorf_3-Wx-8896_Regelmaessiges-Abstellen-von-Muell-im-Hausflur-ist-verboten.news5101.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 5101 Dokument-Nr. 5101

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.