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Legt ein Grundstückseigentümer ein Zierteich an, so muss er zum Schutz von Kleinkindern eine Absicherung anbringen, wenn sein Grundstück nicht eingefriedet ist und Kleinkinder in der Nähe wohnen. Denn mit dem Fehlverhalten von Kleinkindern muss gerechnet werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.
Lesetipp - refrago:
In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob ein
Das Oberlandesgericht Düsseldorf führte zunächst aus, dass jeder
Davon ausgehend sei der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.11.2013
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (zt/MDR 1994, 45/rb)
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